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   BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04   

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BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2006,33192)
BPatG, Entscheidung vom 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2006,33192)
BPatG, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 25 W (pat) 17/04 (https://dejure.org/2006,33192)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

    Entscheidend sei vielmehr, ob der von der Wortkombination erweckte Eindruck in seiner Gesamtheit hinreichend weit von dem abweicht, der durch die bloße Zusammenstellung der Bestandteil entsteht und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausgeht (vgl. EuGH MarkenR 2004, 111, 115 - BIOMILD/Campina-Melkunie).

  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher auch daraus ergeben, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).

    Solche inhaltsbeschreibenden Werktitel können zwar Titelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG erlangen; ihnen fehlt jedoch, soweit es um ihre Eintragung als Marke geht, das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft (vgl. BGH, GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Keine Unterscheidungskraft besitzen nach der Rechtsprechung vor allem solche Marken, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 - Postkantoor).

    Vielmehr kann die Unterscheidungskraft auch aus anderen Gründen fehlen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 680 - Biomild).

  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BPatG, 10.10.2002 - 25 W (pat) 133/01
    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Im Gegensatz zu der von der Anmelderin zitierten und ua für vergleichbare Waren und Dienstleistungen aus dem EDV-Bereich eingetragenen Wortfolge "Bytes and more" (vgl. dazu die entsprechende Entscheidung PAVIS PROMA, 25 W (pat) 133/01 v. 10.10.2002) enthält die angemeldete Bezeichnung "Compentence @nd more" eine eindeutige und in Bezug auf die angemeldeten Waren und Dienstleistungen sachbezogene Aussage, dass diese neben "Kompetenz" im zuvor dargelegten Sinne zusätzliche Produktvorteile bieten.
  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Solche inhaltsbeschreibenden Werktitel können zwar Titelschutz i. S. von § 5 Abs. 3 MarkenG erlangen; ihnen fehlt jedoch, soweit es um ihre Eintragung als Marke geht, das erforderliche Maß an Unterscheidungskraft (vgl. BGH, GRUR 1998, 145, 146 - Klassentreffen; GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 128/03
    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Was den Markenbestandteil "@nd more" - gleichbedeutend mit "and more", "& more" oder "und mehr" - betrifft, hat das Bundespatentgericht sowohl in den dem angefochtenen Erinnerungsbeschluss der Markenstelle auszugsweise beigefügten als auch in weiteren Entscheidungen (vgl. zuletzt PAVIS PROMA BPatG 32 W (pat) 128/03 v. 15.06.2005 - Stones & more) aufgezeigt, dass es sich dabei um eine auch im Inland in der Werbesprache inzwischen sehr verbreitete Floskel handelt, mit der in verschiedensten Waren- und Dienstleistungsbereichen auf zusätzliche Eigenschaften bzw. ein erweitertes Leistungs- und Angebotsspektrum hingewiesen werden soll.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung im Hinblick auf die Hauptfunktion der Marke, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. zur st. Rspr. BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; EuGH GRUR 2003, 58 - COMPANYLINE zur GMV).
  • BPatG, 28.02.2002 - 25 W (pat) 208/01

    Fehlender Markenschutz bei allgemeiner mehrdeutiger Angabe - Oekoland

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher auch daraus ergeben, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • EuG, 31.01.2001 - T-136/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Comedy)

    Auszug aus BPatG, 27.01.2006 - 25 W (pat) 17/04
    Ein Eintragungshindernis kann sich daher auch daraus ergeben, dass die angesprochenen Verkehrskreise im Hinblick auf den möglichen Inhalt oder Gegenstand der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen in dem beanspruchten Zeichen eine Sachinformation sehen (BGH MarkenR 2002, 338, 340 - Bar jeder Vernunft; BGH MarkenR 2003, 148, 149 - Winnetou; EuG GRUR Int. 2001, 864, 866 - CINE COMEDY; BPatG MarkenR 2002, 299, 301 - OEKOLAND).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BPatG, 30.08.2002 - 30 W (pat) 198/01
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